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1)Risikoeinschätzung bei möglicher Kindeswohlgefährdung
… § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, beispielsweise bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch, zum Handeln. Ziel ist die fachkundige Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Hierbei besteht die gesetzliche Verpflichtung zum Einbezug einer „insoweit erfahren …Zur Veranstaltung


